Related%20passage zu Bava Kamma 5:2
הַקַּדָּר שֶׁהִכְנִיס קְדֵרוֹתָיו לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וְשִׁבְּרָתַן בְּהֶמְתּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. וְאִם הֻזְּקָה בָהֶן, בַּעַל הַקְּדֵרוֹת חַיָּב. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל חָצֵר חַיָּב. הִכְנִיס פֵּרוֹתָיו לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וַאֲכָלָתַן בְּהֶמְתּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. וְאִם הֻזְּקָה בָהֶן, בַּעַל הַפֵּרוֹת חַיָּב. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל הֶחָצֵר חַיָּב:
Wenn ein Töpfer seine Töpfe ohne Erlaubnis in den Hof des Ba'al Habayith (des Besitzers des Hofes) brachte und das Tier des Ba'al Habayith sie brach, haftet er (der Ba'al Habayith) nicht. Und wenn es von ihnen verletzt wurde, haftet der Töpfer. Und wenn er sie mit Erlaubnis hereinbrachte, haftet der ba'al habayith. Wenn jemand seine Früchte ohne Erlaubnis in den Hof des Ba'al Habayith brachte und das Tier des Ba'al Habayith sie aß, haftet er nicht. Und wenn es von ihnen verletzt wurde, haftet der Besitzer der Früchte. [Dies, wenn es auf sie rutschte und verletzt wurde; aber wenn es von ihnen aß, bis es starb, haftet der Besitzer der Früchte nicht. Denn (das kann er behaupten) es hätte nicht gegessen werden dürfen.]
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